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Hinweisgeberschutz

Unsere Geschichte, Mitarbeiter und Kunden.

Integrität und Vertrauen unserer Mitarbeiter, Kunden und Partner haben für die
Falter-Gruppe bestehend aus: 

Autohaus Falter GmbH, Branchweilerhofstraße 123, 67433 Neustadt 

Autohaus Lehr GmbH, In den Weinäckern 13, 69168 Wiesloch 

Autohaus Rohr GmbH & Co. KG, Essener Straße 16, 68723 Schwetzingen 

Autohaus Hahn am Ring GmbH, Ernst-Brauch-Straße 68 – 70, 68766 Hockenheim  

Einen hohen Stellenwert. Daher treten wir allen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität (z. B. Korruption, Steuerhinterziehung, Betrug, Verrat von Geschäftsgeheimnissen) und Gesetzesverstößen jeder Art entschieden entgegen. Unser Anspruch ist es, jegliche Risiken auszuschließen, welche unsere Integrität gefährden und unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitenden, aber auch Geschäftspartnern oder Kunden schaden können. Um unserer Verantwortung gerecht zu werden, ist es daher wichtig, dass wir Kenntnis von Verstößen erlangen.  
 
Für die Aufdeckung von eventuellen Gesetzesverstößen benötigen wir die Unterstützung unserer Mitarbeitenden und fordern Sie ausdrücklich auf, unsere neu eingerichtete interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz über verdächtige Beobachtungen zu informieren. Es ist immer besser für alle Beteiligten, wenn zunächst versucht wird, mögliche Verstöße unternehmensintern zu überprüfen und zu beseitigen, bevor externe Stellen oder staatliche Institutionen damit betraut werden. So will es auch das in Deutschland verpflichtende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). 
 
Um bei der Meldung von Verstößen ein Höchstmaß an Vertraulichkeit und auf Wunsch auch Anonymität zu gewährleisten, hat die Kestenholz GmbH als weiteren Bestandteil ihrer Compliance-Organisation einen anwaltlichen Ansprechpartner als interne Meldestelle bestellt. 

Ab sofort nimmt Rechtsanwalt Michael Siegert in seiner Anwaltskanzlei in Freiburg als externer und vor allem unparteiischer Ansprechpartner für uns Hinweise auf Rechtsverstöße vertraulich entgegen.  
Rechtsanwalt Siegert blickt auf über 30 Jahre Erfahrung im nationalen und internationalen Datenschutz zurück. Er und seine Mitarbeiter sind daher mit den Themen Vertraulichkeit und Anonymität bei sensiblen Themen bestens vertraut.  
 
Rechtsanwalt Siegert ist zukünftig Ansprechpartner für hinweisgebende Personen, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Rechts- oder Regelverstöße oder auf Missstände geben können, von denen Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt haben. 
 
Der Aufgabenbereich von Rechtsanwalt Siegert ist beschränkt auf die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen auf Straftaten, schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten und sonstigen Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht. Er wird jeder hinweisgebenden Person das auf ihre Informationen hin einzuleitende, unternehmensinterne Verfahren im Einzelnen erläutern und dabei auch auf die Möglichkeit der Meldung bei einer externen Meldestelle des Bundes oder Landes hinweisen. Er ist aber keine allgemeine Beschwerdestelle für Mitarbeitende, Kunden oder Geschäftspartner.  

HINWEISGEBENDE PERSONEN, DIE IN GUTEM GLAUBEN EINEN HINWEIS ABGEBEN, WERDEN GESCHÜTZT UND IN KEINER WEISE BENACHTEILIGT. 

Die Meldestelle darf aber nicht dazu verwendet werden, wissentlich falsche oder verleumderische Hinweise oder Informationen zu geben. 
Rechtsanwalt Siegert und seine Mitarbeiter in der Meldestelle unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und den Vorgaben zur Vertraulichkeit nach § 8 Hin-SchG.  

Die Kontaktaufnahme ist auch für noch unentschlossene Personen ohne Risiko. Sie können vor einer Weitergabe ihrer Hinweise immer noch entscheiden, dass Rechtsanwalt Siegert Stillschweigen bewahren soll. 

 
Auf Wunsch können hinweisgebende Personen anonym bleiben. Rechtsanwalt Siegert wird Informationen zur Identität der hinweisgebenden Personen nur dann an uns weitergeben, wenn dies für Folgemaßnahmen erforderlich ist und die hinweisgebende Person hierzu ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt hat.  
 
Nur in gesetzlichen Ausnahmefällen vom Vertraulichkeitsgebot (§ 9 HinSchG), in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden, aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren und aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dürfen Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person an die zuständige staatliche Stelle weitergegeben werden. 
  

KONTAKTAUFNAHME 

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Siegert Kontakt aufnehmen möchten, steht eine direkte Telefonnummer zur Verfügung: 
Telefon: +49 761 20 24 71 5 
 
Außerhalb der Geschäftszeiten der Meldestelle wird ein Anrufbeantworter unter der Telefonnummer +49 761 38 11 41 Nachrichten aufnehmen. Dieser Anrufbeantworter wird nur von Rechtsanwalt Siegert und seinen Mitarbeitenden abgehört und er wird sich – außer bei anonymen Hinweisen – dann zeitnah melden. 
 
Für Meldungen per E-Mail steht eine eigene E-Mail-Adresse zur Verfügung:  
 
Falter-Gruppe-Hinweisgeber-Meldestelle@dm-law.de 
 
Meldungen per Post können an die postalische Adresse der Kanzlei gerichtet oder dort auch anonym eingeworfen werden.
Die postalische Adresse lautet: 

Anwaltskanzlei Siegert 
Rechtsanwalt Michael Siegert 
Fischerau 6 
79098 Freiburg 

Ein persönliches Gespräch mit Rechtsanwalt Siegert ist nach einer Terminvereinbarung ebenfalls möglich.  

AN WEITEREN INFORMATIONEN ZU DIESEM THEMA INTERESSIERT? KLICKEN SIE HIER.  

   (Stand:12/23)

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