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Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel “eRange-Tage“ der Autohaus Falter GmbH und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.

§ 1 Gewinnspiel
(1) Das o.g. Gewinnspiel wird von der Autohaus Falter GmbH im Rahmen des Events eRange Tage


(2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er 1.) uns auf dem Instagram-Kanal Falter-Gruppe folgt (@faltergruppe) sowie 2.) ein Foto/Selfie postet und uns vertaggt (@faltergruppe). Die Teilnahme hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen.

§ 2 Teilnahmezeitraum
Der Teilnahmeschluss ist der 22.06.2024, 24:00 Uhr.


§ 2.1 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die nicht Mitarbeiter der Falter-Gruppe sind. Bei diskriminierenden Bildern, falschen Personendaten bzw. mehrmaliger Teilnahme kann ein Ausschluss gemäß § 3 erfolgen.


§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Autohaus Falter GmbH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.


(2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Ggfs. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Jeder Teilnehmer kann mit max. einmal teilnehmen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.


(2) Die Teilnahme ist ausschließlich via Instagram möglich.

(5) Die unter § 1 (2) gemachten Angaben und Daten werden gespeichert. Die Teilnehmer erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten allein zu Zwecken dieses Gewinnspiel einverstanden.

(6) Die eingereichten Bilder werden, sofern durch die Autohaus Falter GmbH keine weitere Absprache mit dem Teilnehmer erfolgt, nach Abschluss des Wettbewerbs und der Nachberichterstattung gelöscht.

(7) Die Bekanntgabe der Ergebnisse des Wettbewerbs erfolgt über unsere Social-Media-Kanäle facebook und Instagram. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt und auf unserem Instagram-Kanal namentlich, wie in § 10 erläutert, erwähnt.

§ 5 Urheberrechte
(1) Der Teilnehmer versichert, dass er über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte an geistigem Eigentum einer dritt(en) Person
oder Organisation verletzt werden. Hinweis der Redaktion: Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die jeweiligen Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Die jeweilige Einverständniserklärung ist auf Nachfrage der Autohaus Falter GmbH vorzulegen. Am Computer bearbeitete Fotos sind entsprechend kenntlich zu machen und dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs oder sonstigen Medien enthalten.


(2) Für die Richtigkeit gemachten Auskünfte sind allein die Teilnehmer verantwortlich. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Autohaus Falter GmbH von sämtlichen Ansprüchen sowie allen in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen frei. Sollte ein Foto gegen geltendes Recht verstoßen und/oder ein Teilnehmer falsche Angaben machen, stellen die betroffenen Teilnehmer die Autohaus Falter GmbH von jeglicher daraus resultierenden Haftung gegenüber Dritten frei.

(3) Die Autohaus Falter GmbH behält sich vor, die Veröffentlichung von Bilder, die Recht Dritter verletzen zu widerrufen (etwa durch Einziehung und Vernichtung der Publikationsmedien) und/oder ohne Angabe von Gründen zu löschen. Auf Verlangen der Autohaus Falter GmbH stellte der betreffende Teilnehmer diese von sämtlichen Aufwendungen in diesem Zusammenhang frei.

§ 6 Haftung
Die Autohaus Falter GmbH übernimmt keine Haftung  im Bereich Recht am eigenen Bild oder eventuelle "Beschädigungen" an den eingereichten Bildern.


§ 8 Rechtseinräumung
(1) Jeder Teilnehmer räumt der Autohaus Falter GmbH ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht ausschließliches sowie unterlizenzierbares Nutzungsrecht einschließlich dem Recht zur Bearbeitung, Veränderung und Kürzung an den eingesandten Bildern für den Wettbewerb, die Berichterstattung darüber (unabhängig davon in welchen Medien, also u. a. Print, Online und Social Media Kanäle), die Öffentlichkeitsarbeit des und für den Wettbewerb(s), Ausstellungsplakate, Einladungen, Ausstellungen, E-Cards sowie ggf. sonstige werblichen und kommunikative Zwecke ein.


(2) Es besteht keine Prüfungspflicht der Autohaus Falter GmbH für die Beiträge der Nutzer/Verantwortlichkeit des Nutzers für die von ihm gelieferten Inhalte/Freistellung.

(3). Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

§ 9 Inhalte
Die im Rahmen des Gewinnspiels eingereichten Bilder dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Die
Einsendung entsprechender Bilder kann den Ausschluss vom Fotowettbewerb gemäß § 3 dieser Teilnahmebedingungen nach sich ziehen.


§ 10 Datenschutz
Die von den Einsendern eingereichten Daten (Bilder und Name (Nachname bzw. Instaaccountname) werden bei einer Veröffentlichung der Bilder im Rahmen des Gewinnspiels (Berichterstattung hierüber etc.) veröffentlicht. Sollten Bilder veröffentlicht werden, werden dazu lediglich Name und Ort des Einreichers angegeben (Beispiel: Mustermann, Musterstadt, bzw. Accountname); weitere Daten werden nicht verwendet. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.


§ 11 Rechtsmittel
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


§ 12 Annahme der Teilnahmebedingungen
Diese Teilnahmebedingungen werden mit der Teilnahme am Gewinnspiel angenommen.
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